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Ersatzneubau Holberg 2

Erstvermietung Wohnüberbauung Holberg

 

Das Halten von Hunden, Katzen und Reptilien, auch sogenannter ”Feriengäste” ist untersagt. Das Halten von «Hauskatzen» (d.h. sie verlassen die Wohnung nicht), Kleintieren, wie Zwergkaninchen, Hamster, Vögel, usw. wird gestattet, solange die anderen Hausbewohner nicht belästigt werden.

Die Wohnungen und Ateliers (z.B. für Kleingewerbe) der Etappe 2A (Haus D1, D2) werden voraussichtlich ab dem 16. Oktober 2025 bezugsfertig sein.

Die Wohnungen und das Jokerzimmer der Etappe 2A (Haus A4, B5) werden voraussichtlich ab dem 16. November 2025 bezugsbereit sein.

Die Wohnungen und Jokerzimmer der Etappe 2B (Haus A3, B3, B4, C5) werden voraussichtlich im Herbst 2027 bezugsbereit sein.

Wohnungsbelegung (Belegungsvorschriften)

Wohnungsgrösse und die Anzahl der Bewohnenden mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.

Bei Neuvermietungen darf die Zimmerzahl die Anzahl der Bewohnenden mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde um maximal eins überschreiten. Dabei zählt teilweise Abwesenheit wie auswärtiger Wochenaufenthalt für die Unterbelegungsvorschriften nur dann zur Wohnungsbelegung, wenn betroffene Personen mindestens zu 50% tatsächlich in der Wohnung leben. Jede Wohnung ist entsprechend ihrer Grösse von einer Mindest- und Höchstzahl an Personen zu belegen:

  • 1-Zimmerwohnung: mindestens 1, maximal 2 Personen.
  • 2-Zimmerwohnung: mindestens 1, maximal 3 Personen.
  • 3-Zimmerwohnung: mindestens 2, maximal 4 Personen.
  • 4-Zimmerwohnung: mindestens 3, maximal 5 Personen.
  • 5-Zimmerwohnung: mindestens 4, maximal 6 Personen.
  • 6-Zimmerwohnung: mindestens 5, maximal 7 Personen.

Halbe Zimmer werden nicht mitgezählt.

Bei der Neuvermietung hält sich die Wohnbaugenossenschaft Holberg ohne Ausnahme an die Belegungsvorschriften.

Ateliers im Haus D2, zum Beispiel für Kleingewerbe, können nicht als Wohnraum vermietet werden und unterliegen daher keinen Belegungsvorschriften.

Sind Sie an unseren Wohnungen interessiert?

Wir nehmen keine neuen Interessenten mehr in die Interessentenliste "Ersatzneubau Holberg 2" auf.

Interessenten auf unserer Liste werden per E-Mail über den Beginn der Erstvermietung informiert.

>> Link zum Online-Vermietungsportal

Wichtiger Hinweis:

Der Butten „Jetzt bewerben“ im Online-Vermietungsportal wird am Montag, 26. Mai 2025, um 18:00 Uhr freigeschaltet und ist erst ab diesem Zeitpunkt sichtbar. Eine Bewerbung ist vorher nicht möglich.

Sie haben jedoch bereits jetzt die Möglichkeit, sich im Portal ausführlich über das Mietangebot zu informieren.

>> Freie Wohnungen

Perspektivenvarianten

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