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Ersatzneubau Holberg 2

Erstvermietung Wohnüberbauung Holberg

 

Die Wohnungen, Jokerzimmer und Ateliers der Etappe 2A (Haus A4, B5, D1, D2) werden voraussichtlich im Herbst 2025 bezugsbereit sein.

Die Wohnungen und Jokerzimmer der Etappe 2B (Haus A3, B3, B4, C5) werden voraussichtlich im Herbst 2027 bezugsbereit sein.

Wohnungsbelegung (Belegungsvorschriften)

Beim Abschluss eines Mietvertrages muss eine Wohnung grundsätzlich von der nachfolgenden Anzahl Personen bewohnt werden.

Jokerzimmer und 1.5 - 2.5 Zimmerwohnung von mind. 1 Person
3.5 Zimmerwohnung von mind. 2 Personen
4.5 Zimmerwohnung von mind. 3 Personen
5.5 Zimmerwohnung von mind. 4 Personen
6.5 Zimmerwohnung von mind. 5 Personen

Halbe Zimmer werden nicht mitgezählt.

Mindestbelegung = ganze Zimmerzahl minus 1

Bei der Vermietung hält sich die Wohnbaugenossenschaft Holberg an die Belegungsvorschriften.
Zum Beispiel eine 4.5-Zimmerwohnung wird nur an Familien mit mindestens 3 Familienmitglieder vermietet.

Ateliers im Haus D2 zum Beispiel für Kleingewerbe können nicht als Wohnraum vermietet werden und haben deshalb keine Belegungsvorschriften.

Sie sind an den Wohnungen interessiert?
Tragen Sie sich auf unserer Interessentenliste ein, dann informieren wir Sie über den Stand der Vermietung.

Sie werden per E-Mail über den Start der Erstvermietung informiert.

Formular für Mietinteressenten

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