Das Halten von Hunden ist in unseren Siedlungen nicht gestattet. Hauskatzen sind erlaubt, sofern sie die Wohnung nicht verlassen!
Die Wohnungen, Jokerzimmer und Ateliers der Etappe 2A (Haus A4, B5, D1, D2) werden voraussichtlich ab dem 1. Dezember 2025 bezugsbereit sein.
Die Wohnungen und Jokerzimmer der Etappe 2B (Haus A3, B3, B4, C5) werden voraussichtlich im Herbst 2027 bezugsbereit sein.
Wohnungsbelegung (Belegungsvorschriften)
Wohnungsgrösse und die Anzahl der Bewohnenden mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
Bei Neuvermietungen darf die Zimmerzahl die Anzahl der Bewohnenden mit Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde um maximal eins überschreiten. Dabei zählt teilweise Abwesenheit wie auswärtiger Wochenaufenthalt für die Unterbelegungsvorschriften nur dann zur Wohnungsbelegung, wenn betroffene Personen mindestens zu 50% tatsächlich in der Wohnung leben. Jede Wohnung ist entsprechend ihrer Grösse von einer Mindest- und Höchstzahl an Personen zu belegen:
Halbe Zimmer werden nicht mitgezählt.
Bei der Neuvermietung hält sich die Wohnbaugenossenschaft Holberg ohne Ausnahme an die Belegungsvorschriften.
Ateliers im Haus D2, zum Beispiel für Kleingewerbe, können nicht als Wohnraum vermietet werden und unterliegen daher keinen Belegungsvorschriften.
Sind Sie an unseren Wohnungen interessiert?
Wir nehmen keine neuen Interessenten mehr in unsere Interessentenliste auf.
Interessenten auf unserer Liste werden per E-Mail über den Start der Erstvermietung informiert.
Das Online-Bewerbungsfenster wird voraussichtlich ab April 2025 geöffnet. Zum Start der Erstvermietung wird an dieser Stelle der Bewerbungslink bereitgestellt.