Das Halten von Hunden, Katzen und Reptilien, auch sogenannter ”Feriengäste” ist untersagt. Das Halten von «Hauskatzen» (d.h. sie verlassen die Wohnung nicht), Kleintieren, wie Zwergkaninchen, Hamster, Vögel, usw. wird gestattet, solange die anderen Hausbewohner nicht belästigt werden.
Für die Wohnungen in der Siedlung Holberg erfolgt die Bewerbung für externe Mietinteressierte nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe d der Statuten über unser Online-Vermietungsportal, das über die Webseite der Genossenschaft zugänglich ist. Dieser digitale Prozess erleichtert die Bewerbung und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung, wobei für Mietinteressierte nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe d der Statuten keine Interessenliste geführt wird.
>> Informationen zur Erstvermietung - Ersatzneubau Holberg 2
Für die übrigen Liegenschaften der WBG Holberg steht den externen Mietinteressierten nach Art. 4 Abs. 1 Buchstabe d der Statuten bei konkreten Wohnungsangeboten ein Fragebogen zur Verfügung, der direkt bei der Geschäftsstelle schriftlich oder per E-Mail verlangt werden kann; dabei wird ebenfalls keine Interessentenliste geführt.
Siehe Statuten und Vermietungsreglement